Neue Stellplatzsatzung für Hürth
Unternehmen müssen viele Stellplätze bei teuren Grundstückspreisen bereitstellen
Das Land NRW gab im Jahr 2018 den Kommunen die Möglichkeit eine Satzung zu den Stellplätzen zu verfassen. Dabei übt die Stadt Hürth Einfluss auf Bauvorhaben aus. Insbesondere möchte unsere Verwaltung Einfluss auf die städtebauliche und verkehrliche Entwicklung nehmen.
Deshalb tagte eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung und der Politik fünf Mal. Eine Mustersatzung diente als Grundlage. Die Mustersatzung entstand unter Beteiligung vieler Akteure unter anderem des Städte- und Gemeindebundes. In der Satzung regelt unsere Stadt zum ersten Mal die Anzahl und Beschaffenheit von Stellplätzen für Fahrräder.
Die Stellplatzsatzung führt nach meiner Betrachtung zu erheblichen Kosten bei Unternehmen, die in Hürth mit ihrem Geschäft starten. Zum einen steigt der Ablöse für nicht errichtete Stellplätze. Zum anderen schreibt die Satzung sehr viele Stellplätze bei teuren Grundstückspreisen in Hürth vor.
Ablöse für Stellplätze steigt von 3800 Euro auf 12000 Euro
Die Ablöse für einen Stellplatz beträgt derzeit 3800 Euro und soll auf 12000 steigen. Das ist eine Steigerung von über 300 %. Weiter schreibt die Satzung beispielsweise für einen Gastronomiebetrieb mit einer Nutzfläche von 250 qm die Anzahl von 42 Stellplätzen vor. (1 Abstellplatz je 6 m2 Gastraumfläche). Kfz- Werkstätten mit fünf Wartungsständen oder Reparaturständen sollen 30 Stellplätze bereitstellen. Kirchen sollen je 20 Plätze im Innenraum einen Stellplatz bereitstellen. Falls eine neu zu bauende Kirche 300 m2 Fläche für die Besucher im Innenraum hat, dann sind 15 Stellplätze zu bauen.
Wenn ich die Gastwirtschaft bei mir um die Ecke betrachte, dann scheinen mir das viel zu viele Parkplätze zu sein. Die Gastwirtschaft um die Ecke hat Glück, da sie wahrscheinlich im Bestand läuft. In die Kirche geht ein Großteil der Besucher zu Fuß. Ich weiß nicht, wie viele Kirchen in Hürth den geforderten Stellplätzen der Stadt genügen würden. Bei Kfz-Werkstätten überschreiten die von der Verwaltung geforderten Stellplätze deutlich die übliche Menge. Ich frage mich, ob die Stellplatzsatzung eine Theorie fern ab der gelebten Praxis ist. Zudem dürften viele Unternehmen bei Eröffnung ihres Geschäftes Schwierigkeiten bekommen, die Kriterien der im Ausschuss für Planung diskutierten Stellplatzsatzung zu erfüllen.
Weiter fordert die Verwaltung je angefangene 50 m2 Bruttogeschoßwohnfläche einen Abstellplatz für ein Fahrrad. Handelt es sich beispielsweise um ein Sechsfamilienhaus mit 520 m2 Bruttogeschossfläche sind 11 Stellplätze für Fahrräder nötig. Eine Ablöse ist nicht möglich.
Der Beschluss zur Stellplatzsatzung vertagten die Mitglieder im Ausschuss. Daher bleibt Hoffnung, dass die in mehreren Sitzungen im Arbeitskreis erstellte Satzung in vielen Punkten verändert wird. Zudem sollten Bürger und Unternehmen bei dem Bau neuer Häuser oder bei der Eröffnung neuer Geschäfte nicht finanziell behindert, sondern von unserer Stadt gefördert werden.
Ich füge den Link mit den benötigten Stellplätzen für Personenkraftfahrzeugen und Fahrrädern bei.