Hürth führt Bettensteuer ein
zwei Parteien schweigen und fehlen
Der Stadtrat von Hürth hat am 29. September 2026 einstimmig die Bettensteuer beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 tritt sie in Kraft. Der Beschluss lautet: „Die beigefügte Beherbergungssteuersatzung wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft. “ Doch die Sitzung offenbarte nicht nur Einigkeit, sondern auch eine auffällige Lücke.
Im Stadtrat sitzen zwei Parteien, die jeweils nur durch ein Ratsmitglied vertreten sind: die Freien Wähler und die FDP. Zusammen repräsentieren sie 808 Stimmen (FDP) und 269 Stimmen (Freie Wähler) der Bürger. Als Einzelvertreter tragen sie eine besondere Verantwortung, denn sie sind die einzige Stimme ihrer Wähler im wichtigsten politischen Gremium der Stadt. Gerade deshalb ist ihre Teilnahme an zentralen Sitzungen Pflicht, keine Kür. Doch beide blieben der Abstimmung fern. Dabei hätten sie hier ihre Haltung zur Bettensteuer darlegen können, eine Steuer, die sie im Finanzausschuss nicht einmal vorberaten haben. So fiel der Beschluss einstimmig. Für die politische Kultur in Hürth ist das ein Verlust. Wer gewählt wird, sollte die wenigen entscheidenden Momente auch im Ratssaal sitzen.
Ein Beschluss im Trend neuer Abgaben
Die Verwaltung hatte die Satzung in den letzten sechs Monaten vorbereitet. Ausgangspunkt war der Wunsch der SPD im Finanzausschuss am Anfang des Jahres, eine neue Einnahmequelle für die Stadt zu schaffen. Daraus entstand eine Vorlage mit klaren Eckpunkten: „Einführung eines pauschalen Steuersatzes von 2,50 € je entgeltlicher Übernachtung“, „einheitliche Besteuerung aller entgeltlichen Übernachtungen“ und „eng gefasste Steuerbefreiungen für Minderjährige“. Damit folgt Hürth dem Trend im Bund: Neue Abgaben entstehen überall, Beispiele im Bund sind die Zuckersteuer, höhere Tabaksteuern, höhere Steuern für Spitzenverdiener. Die Bettensteuer in Hürth reiht sich in die vielen neuen Abgaben ein. Sie trifft Reisende, Berufstätige und Familienbesucher. Doch warum endet jeder Versuch, einen Haushalt zu sanieren, in einer erhöhten Steuer oder einer neuen Steuer?
Gleichzeitig zeigt Hürth, dass es auch anders geht. Wer einen Hund aus einem anerkannten Tierheim des Rhein-Erft-Kreises adoptiert, wird im ersten Jahr von der Hundesteuer befreit. Das ist ein guter Ansatz: Positives Verhalten wird belohnt, statt anderes Verhalten zu bestrafen. Zudem spart die Stadt, weil weniger Tiere im Tierheim bleiben. Ein längerer Befreiungszeitraum wäre sinnvoll, doch die Richtung stimmt.
Ein Signal in die falsche Richtung
Hürth lebt vom Engagement seiner Bürger, von Ehrenamt und Vereinen. Dieses Engagement verdient Anerkennung. Dies könnten Politik und Verwaltung belohnen. Stattdessen wächst die Zahl der Abgaben für die Menschen in der Stadt und ihre Gäste. Die Bettensteuer ist ein weiteres Beispiel dafür. Sie ist beschlossen und belastet erneut die Bürger, statt sie zu entlasten.